Städte und Gemeinden

übernehmen eine zentrale Rolle im Hinblick auf:

  • die Aufstellung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes
  • die Information vor Ort
  • die Bauleitplanung
  • den Hochwasserschutz
  • das Krisenmanagement
  • die Unterstützung der Gefahrenabwehr

Ihre Erfahrungen aus Hochwasser- und Starkregenereignissen, Wissen, Ideen und Anregungen sind wichtige Grundlagen für das Hochwasserrisikomanagement, die Zusammenarbeit in den Hochwasserpartnerschaften und die die Gefährdungsanalyse des kommunalen Hochwasser- und Starkregen-Vorsorgekonzeptes.

Der Leitfaden "Hochwasservorsorge in der Planung" des Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zeigt kommunalen Planungsträgern Möglichkeiten für die Hochwasservorsorge.

Unterstützt werden die Kommunen durch die Fachstellen des Landes und die Hochwasserpartnerschaften.

 

Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr spielt nicht nur im Ereignisfall eine besondere Rolle: Bei der Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen, der Ausstattung etc. werden die Gefahren durch Hochwasser und Starkregen berücksichtigt. Hier kann das kommunale Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept wichtige Informationen liefern.

Andererseits liefern die Ortskenntnisse der Feuerwehren, THW etc., - besonders auch aus Einsätzen -  wichtige Informationen für die Aufstellung der kommunalen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte.

Die Organisationen der Gefahrenabwehr sind auch wichtige Partner in den Hochwasserpartnerschaften.

 

Bürgerinnen und Bürger

Hochwasser und Überflutungen können Sie in Flussnähe und überall als Folge von Starkregen betreffen! Ohne Vorsorge können die Folgen katastrophal sein: Informieren Sie sich und schützen Sie Leben, Haus und Umwelt! Sichern Sie sich finanziell ab! Engagieren Sie sich für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge in Ihrer Gemeinde und in Ihrem Umfeld!

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist jeder selber zur Vorsorge verpflichtet: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (WHG § 5 (2))

Informationen zur Eigenvorsorge finden Sie hier. Vorsorge ist auch dann wichtig, wenn Sie durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt sind. Diese können versagen und sind nicht für Extremereignisse ausgelegt! Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht!

Bei der Aufstellung von kommunalen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten ist die Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Baustein. Hochwasser- und Starkregenvorsorge ist ein Gemeinschaftsprojekt und bedarf der Beteiligung aller Akteure!

Informieren Sie sich und bringen Sie ihre Erfahrungen ein! Besuchen Sie die angebotenen Bürgerforen!

 

Unternehmen, Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft

Wasserschäden durch Flusshochwasser oder Starkregen können für Unternehmen schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen! Der Verlust von Produktionsmitteln, Betriebsausfälle oder haftungsbedingte Folgekosten können zu hohen finanziellen Schäden führen!

Die Gefährdungssituation durch Hochwasser und Starkregen muss daher regelmäßig überprüft werden! Vorsorge durch eine angepasste Produktion, die Sicherung umweltgefährdender Stoffe, ein betriebliches Hochwasserrisikomanagement, Objektschutzmaßnahmen, ein betrieblicher Alarm- und Einsatzplan sowie die Evaluierung abgelaufener Ereignisse sollte für alle Unternehmen selbstverständlich sein!

Im Rahmen der Aufstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes in ihrer Gemeinde können spezielle Veranstaltungen für Industrie und Gewerbe oder Landwirte angeboten werden.

Informieren Sie sich und bringen Sie ihre Erfahrungen ein!  Besuchen Sie die angebotenen Veranstaltungen!